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Marketing
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei
Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen
Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt
das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.
Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene
Rechtsbereiche: Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die
Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den
Kündigungsschutz Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder
mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.
Mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Mindestlohn
und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Auch auf neue Probleme, wie Arbeitnehmerdatenschutz und Mobbing,
reagiert das BMAS mit Vorschlägen zur Modernisierung des
Arbeitsrechts.
Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl an weiteren Hilfen & Informationen zum Thema
Marketing.
PDF Download
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Leitfaden Marketing
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Quelle:
www.bvdw.org |
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Marketing
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Quelle:
www.existenzgruender.de |
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Checkliste für
Marketingkonzept |
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Quelle:
www.kmuratgeber.ch |
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Was beinhaltet ein
Marketingkonzept |
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Quelle:
www.starterzentrum-rlp.de |
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