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Das Arbeitszeugnis
Ein anständiges Arbeitszeugnis ist in der
heutigen Zeit das A und O. Leider ist es nicht immer leicht
für den Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis wirklich richtig zu
entschlüsseln und zu verstehen. Es kommt oft zu
Missverständnissen. Für Sie als Arbeitnehmer sieht das
Arbeitszeugnis vielleicht sehr gut aus, doch in Wahrheit
benutzen die Arbeitgeber oft verschlüsselte Botschaften im
Text.
Was muss in das Arbeitszeugnis?
Im Zeugnis sollten immer Personalien des Mitarbeiters und
seiner Beschäftigungsdauer mit Ein- und Austrittsangaben. Der
Werdegang und die verschiedenen Arbeits- und Aufgabenbereiche
des Mitarbeiters. Wenn sich Ihr Aufgabenbereich und/oder
Kompetenzbereich in der Zeit der Betriebszugehörigkeit
erweitert wurde, sollte dies auch hervorgehoben werden. Alle
Angaben sollten vollständig und wahrheitsgemäß vorhanden sein.
Ihr kompletter Tätigkeits- und Aufgabenbereich sollte
genausten´s beschrieben werden. Es ist ihr gutes Recht.
Angaben über die Gründe für die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses kommen an das Ende vom Arbeitszeugnis.
Das Arbeitszeugnis wird am letzten Tag des
Arbeitsverhältnisses fällig und muss Ihnen ausgehändigt
werden. Und bestehen sie immer auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis, da ihr Werdegang dort ausführlich beschrieben
wird und hilfreich ist für den neuen Arbeitgeber.
Was darf nicht ins Arbeitszeugnis?
Der Arbeitgeber darf keine Auskunft geben über
Außerdienstliches Verhalten, Vorkommnisse aus dem Privatleben,
Kündigungsschutzklagen, Gewerkschaftszugehörigkeit,
Parteimitgliedschaft, Gesundheitszustand,
Betriebsratstätigkeiten, Streik und Aussperrung, Verdacht auf
strafbare Handlungen, Schwerbehinderteneigenschaft,
Schwangerschaft, Mutterschutz oder Krankheitsbedingte
Fehlzeiten (außer sie machten mehr als die Hälfte der
Beschäftigungszeit aus).
Geheime Noten im Zeugnis:
Hier Auszüge aus dem Arbeitszeugnis und seine verschiedene
Stufen, als kleine hilfe für Sie zum vergleichen.
-
Note 1 sehr gut
= stets zu meiner vollsten Zufriedenheit oder stets zu
unserer außerordentlichen Zufriedenheit
-
Note 2 gut =
stets zu unserer vollen Zufriedenheit
-
Note 3 befriedigend
= zu unserer vollen Zufriedenheit oder stets zu unserer
vollen Zufriedenheit
-
Note 4 ausreichend
= zu unserer Zufriedenheit oder stets zu unserer
Zufriedenheit
-
Note 5 mangelhaft
= er hat sich bemüht, seine Aufgaben zu erledigen oder die
Leistungen hat unseren Erwartungen entsprochen
-
Note 6 ungenügend
=sie hat sich bemüht, die ihr übertragenen
Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen oder er
erledigte die ihm übertragenen Arbeiten interessiert und war
stets bemüht, sie termingerecht zu beenden
Die Spanne zwischen doppeldeutiger
Formulierung, zu positiv klingender Bewertung ist daher
schmal.
Aufzupassen ist unter anderem bei
Formulierungen wie dieser drei Beispiele hier:
-
hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten
eingesetzt
(heißt nur...hat getan, was sie konnte, was nicht viel war)
-
Sie wurde mit ... beschäftigt.
(heißt nur… Von alleine hat sie nicht gearbeitet)
-
Er bewies für die Belange der Belegschaft
stets Einfühlungsvermögen.
(heißt nur… Er suchte ständig Sexualkontakte)
Sollte Ihnen das Arbeitszeugnis als nicht
zutreffend erscheinen reden Sie mit dem Arbeitgeber. Anspruch
auf ein besseres Arbeitszeugnis haben sie jedoch nur in
Ausnahmefällen und Sie müssen vor Gericht beweisen können dass
das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht der erbrachten Leistung
entspricht. Auch der Arbeitgeber hat eine Beweispflicht.
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