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Rechtsformen
Die Wahl einer
Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen.
Sie sollten daher auf jeden Fall Ihren Steuerberater und
Anwalt in die Entscheidung mit einbeziehen. Darüber hinaus
gibt es aber auch persönliche Gründe. Für den einen Gründer
mag das Image einer Rechtsform wichtig sein, für den anderen
die mit der Rechtsform verbundenen Kosten. Klar ist: Es gibt
weder die optimale Rechtsform, noch die Rechtsform auf Dauer,
denn mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die
Ansprüche an dessen Rechtsform.
Gbr
Die GbR, oder auch BGB-Gesellschaft genannt,
ist besonders für Existenzgründer mit sehr geringem
Startkapital eine interessante Option. Wenn Sie sich mit einem
oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie
automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR
kann von Gewerbetreibenden und von Freiberuflern gegründet
werden.
Eine GbR kann von mindestens zwei
Gesellschaftern gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag
wird schriftlich oder mündlich geschlossen. Vorlagen für
schriftliche GbR-Verträge bieten beispielsweise die Industrie-
und Handelskammern oder Handwerkskammern auf ihren
Internetseiten. Diese Vorlagen sollten Ihnen allerdings nur
zur Orientierung dienen. Ziehen Sie auf jeden Fall einen
Rechtsanwalt oder Notar hinzu, um den GbR-Gesellschaftsvertrag
Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen. Legen Sie
beispielsweise fest, welche Entscheidungen gemeinschaftlich
getroffen, welche von den jeweiligen Gesellschaftern
alleinverantwortlich getragen werden, wie hoch die monatlichen
Privatentnahmen sein dürfen usw. Vermeiden Sie mögliche
zukünftige Konflikte oder Rechtsstreitigkeiten, indem Sie
klare Regelungen in Ihrem Gesellschaftervertrag festlegen.
Gmbh
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften.
Sie ist für Gründerinnen und Gründer geeignet, die ihre
Haftung beschränken möchten. Die GmbH wird von mindestens
einem Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH) gegründet. Der
Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Das
Mindeststammkapital, das Sie in die Gründung einbringen müssen
beträgt 25.000 Euro.
KG
Die KG ist vor allem für Unternehmer bzw.
Unternehmerinnen von Vorteil, die Partner mit zusätzlichem
Kapital wünschen, aber alleinige Chefin bzw. alleiniger Chef
im Unternehmen bleiben wollen. Sie ist außerdem für
Familienmitglieder interessant, die nicht persönlich haften
wollen bzw. sollen. Die KG besteht aus dem Unternehmer
(Komplementär) und weiteren Gesellschaftern (Kommanditisten).
Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei. Die KG muss ins
Handelsregister eingetragen werden. Mindestkapital ist nicht
vorgeschrieben. Unternehmensführung In einer KG haben Sie als
Komplementär alleiniges Entscheidungsrecht (falls ein Vertrag
dies nicht anders regelt). Bei mehreren Komplementären ist
jeder allein zur Geschäftsführung und zur Vertretung der KG
berechtigt. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung
ausgeschlossen, sie sind nur finanziell am Unternehmen
beteiligt.
OHG
Die OHG ist eine Rechtsform für mehrere
Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben
möchten. Kleingewerbetreibende, die mit einem Partner ein
Handelsgeschäft eröffnen wollen, können diese Rechtsform nicht
wählen; sie ist nur etwas für Kaufleute. Die OHG kann von
mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden. Der
Gesellschaftsvertrag ist formfrei. Der Eintrag ins
Handelsregister ist Pflicht. Ein Mindestkapital ist nicht
vorgeschrieben.
LTD
Zu den aufstrebenden Stars der Rechtsformen
gehört die englische Limited. Über die Vor- und Nachteile
lässt sich aber streiten! Innerhalb der Europäischen Union
besteht gesellschaftsrechtlich Niederlassungsfreiheit für
Unternehmen, die ihren Sitz in einem der EU-Staaten haben. Es
ist Kein Notar notwendig. Gesellschafter stellen beim
Companies House, dem zentralen englischen
Gesellschaftsregister, einen Antrag auf Eintragung. Liegt kein
Zurückweisungsgrund vor, so erstellt und versendet das
Companies House die Gründungsbescheinigung, das sogenannte "Certificate
of Incorporation".
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