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Finanzierung
Wenn Sie ermittelt
haben, wie viel Geld Sie brauchen, müssen Sie sich um die
Finanzierung kümmern, also Geldquellen für Ihr Unternehmen
finden. Quellen sind: Eigenkapital (Ihr eigenes Geld oder
Beteiligungskapital anderer Geldgeber) sowie Fremdkapital
(Bankkredite und öffentliche Fördermittel). Viele Gründerinnen
und Gründer kalkulieren zu knapp und "verdursten" dann auf
halber Strecke, sei es, weil die Geschäfte nicht so anlaufen,
wie sie es sich erhofft haben oder weil etwas anderes
unvorhergesehenes geschieht. Sie sollten also immer einen
Puffer bei der Finanzierung berücksichtigen. Außerdem sollten
Sie überlegen, ob die Ausstattung, die Sie sich für den Start
anschaffen möchten, auch tatsächlich in dem Umfang notwendig
ist. Möglicherweise ist in dem einen oder anderen Fall erst
einmal eine kleinere Ausrüstung ausreichend. Überlegenswert
ist auch, ob Büroausstattung, Kfz oder vielleicht auch
Maschinen oder Hilfsmittel zunächst angemietet oder aus
zweiter Hand gekauft werden können. Das alles trägt dazu bei,
den Schuldenberg, der entsteht, wenn Sie Fremdkapital in
Anspruch nehmen, so niedrig wie möglich zu halten.
Seit dem 1.8.2006 gibt es den
Gründungszuschuss, der das Überbrückungsgeld und den
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG-Förderung) ersetzt hat. Man
bekommt für neun Monate weiterhin sein Arbeitslosengeld I und
zusätzlich 300 Euro monatlich. In den letzten drei Monaten
bekommt man 300 Euro monatlich. Insgesamt wird man 12 Monate
lang gefördert. Anspruchsberechtigt sind Selbständige, die
nach ihrer Gründung noch einen Restanspruch auf
Arbeitslosengeld I für mindestens 90 Tage haben oder die vor
der Gründung in einer ABM nach dem SGB III beschäftigt waren.
Darüber hinaus muss der Gründungsinteressierte
seinen Geschäftsplan mit einem fachlich kompetenten Berater
durchgesprochen haben und seinen Sachbearbeiter in der
Arbeitsagentur von seiner fachlichen und persönlichen Eignung
überzeugen. Gelingt ihm das nicht, dann braucht er nicht zu
verzweifeln - ein engagierter Sachbearbeiter vermittelt ihn in
ein Gründungscoaching und in Existenzgründungsseminare, in
denen der Existenzgründer seine für die Gründung relevanten
Defizite ausgleichen kann.
Auch Hartz-IV-Empfänger haben eine Chance, sich
selbständig zu machen. Zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II
bekommen sie ein Einstiegsgeld, um sich sozial absichern zu
können. Sowohl der Gründungszuschuss als auch das
Einstiegsgeld sind Kann-Leistungen, auf die die Antragssteller
keinen Rechtsanspruch haben.
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