|
Nebenjob
Wenn Ihnen Ihr monatliches Gehalt zum Leben
nicht reicht, dann haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Chef
eine Gehaltserhöhung zu beantragen, den Arbeitgeber zu
wechseln oder aber sich einen Nebenjob zu suchen. Im
Kleinanzeigenteil der örtlichen Tageszeitungen werden immer
wieder Menschen gesucht, die entweder als Pizza-Fahrer oder
Hausmeister sich neben ihrem Hauptjob etwas hinzu verdienen
möchten. Die Bundesregierung hat vor Jahren die Möglichkeit
dazu geschaffen, dass Einnahmen aus einem sogenannten
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bis zu einem Betrag von
400,00 € im Monat sozialversicherungsfrei sind.
Bevor Sie aber einen Nebenjob annehmen, müssen Sie in Ihrem
Arbeitsvertrag nachsehen, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen überhaupt
die Ausübung einer solchen Tätigkeit erlaubt oder ob er Ihnen
eine ausdrückliche Genehmigung dazu erteilen muss. Selbst wenn
diese nicht erforderlich ist, so sollten Sie Ihren Arbeitgeber
wenigstens von Ihrem Vorhaben in Kenntnis setzen.
Auf Eines müssen Sie bei der
Auswahl Ihres Nebenjobs aber achten:
Er darf keineswegs Ihr Hauptarbeitsverhältnis
beeinträchtigen. Das heißt konkret: Wenn Sie nach einem langen
Bürotag abends noch einige Stunden an einer Kasse einer
Tankstelle stehen, laufen Sie Gefahr, dass Sie am nächsten
Morgen nicht ausgeruht zur Arbeit kommen können. Das gleiche
gilt, wenn Sie einen Nebenjob in einem Wachdienst annehmen, wo
Sie hauptsächlich am Abend bzw. in der Nacht Dienst tun.
Dagegen kann man sicher nicht von einer Beeinträchtigung
sprechen, wenn Sie nach Feierabend für einige Zeit
Kurierfahrten übernehmen.
Allerdings dürfen Sie bei Ausübung Ihres Nebenjobs die vom
Gesetzgeber maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden und
die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht
überschreiten. Zudem müssen zwingend die Pausen- und
Ruhezeiten eingehalten werden.
Es gibt aber auch Tätigkeiten, deren Ausübung sich von selbst
verbieten. Das sind solche, wo Sie Ihrem Hauptarbeitgeber
Konkurrenz machen. So dürfen Sie nach Feierabend in Ihrer
Garage keine Autos selbst reparieren, wenn Sie in Ihrem
Hauptjob in einer Kfz-Werkstatt als Kfz-Mechatroniker tätig
sind. Dazu bedarf es auch keiner gesonderten Klausel in Ihrem
Arbeitsvertrag; ein solcher Nebenjob verbietet sich von
selbst.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nach einem Gespräch die Zustimmung
zur Ausbübung eines Nebenjobs verwehrt, können Sie im Grunde
wenig ausrichten. Um keine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages zu
riskieren, sollten Sie dann auf den Nebenjob verzichten.
<<<zurück |