|
Was schützt gegen Mobbing
Früher nannte man es anschwärzen, obwohl es nicht die richtige
Bezeichnung für Mobbing wäre.
Was ist Mobbing?
Es ist der englischen Sprache entnommen und
heißt soviel wie: jemanden wörtlich angreifen oder
attackieren. In den letzten Jahren ist Mobbing gerade am
Arbeitsplatz für viele Berufstätige zu einer Qual geworden,
welche sich auch gesundheitlich bei den Mobbingopfern
niederschlagen kann. Es gibt zwei Arten von Mobbing:
Mobber in Form eines Vorgesetzten oder gar eines Chefs oder
Mobbing durch die eigenen Kollegen. Natürlich kann auch jedes
Mobbingopfer von seinen Nachbarn gemobbt werden.
Wozu wird gemobbt?
In Zeiten einer Arbeitsmarktkrise versprechen sich viele
Mobber eventuell den Arbeitsplatz des gemobbten, da dieser das
Mobbing nicht länger über sich ergehen lassen möchte. Im
privaten Bereich kann es durchaus sein, dass die Nachbarn das
Mobbingopfer loswerden wollen.
Wie wird gemobbt?
In allen Mobbingvariationen geht es darum das Mobbingopfer in
der Öffentlichkeit schlecht aussehen zu lassen. Es werden dem
Mobbingopfer Dinge angehängt, die nicht oder nur wenig den
Tatsachen entsprechen. Für den gemobbten ist es vielfach
schwer, sich dagegen zu wehren, da er nicht unbedingt weiß aus
welcher Richtung die Mobber kommen. Somit ist auch nur in
vielen Fällen eine Anzeige gegen unbekannt möglich, denn
hinterher war es niemand.
Mobbing kann fatale Auswirkungen auf das Mobbingopfer
haben!
Es handelt sich hier nicht um eine Modekrankheit, sondern um
teilweise schwerwiegende gesundheitliche Symptome. Dieses kann
zu einem Bruch in der Ehe führen, zu Leistungsabfall,
Angstzuständen und einer vermehrten Aggressivität. Es gibt
noch eine Vielzahl anderer Symptome, die bis zu einem
Selbstmord reichen.
Was für einen wirksamen Schutz gibt es gegen Mobbing?
Handelt es sich um Mitarbeiter – Mobbing, sollte sofort ein
Gespräch mit dem nächsten Vorgesetzten oder dem Chef
herbeigeführt werden, bei einer größeren Firma sollte auch der
Personalrat eingeschaltet werden. Vorgesetzte, wie Personalrat
verfügen über die Möglichkeit sofort Einfluss auf das
Geschehen am Arbeitsplatz zu nehmen. Ein Mitspracherecht der
Personalvertretung gewährleisten die
Personalvertretungsgesetze laut § 75 Abs.3 Bpers VG:
Hier wird eindeutig die Mitbestimmung zur:“Ordnung in dem
Betrieb, inklusiv des Verhaltens der Beschäftigten“, geregelt.
In diesem Fall kann die Personalvertretung Maßnahmen gegen
Mobbing einleiten. Dem Mobber wird durch ein Passivverhalten
der gemobbten, das Mobbing erst leicht gemacht. Das
Mobbingopfer schaut weg und schweigt.
Schon ist der Nährboden vorhanden.
Das Mobbingopfer:
Fühlt sich der auserwählte als Mobbingopfer, hilft hier nur
die Flucht nach vorne. Am besten vor allen Mitarbeitern den
Mobber zur Rede stellen und in seine Schranken verweisen. In
der Regel entzieht das Mobbingopfer damit dem Mobber den
Nährboden.
Tipp:
Jeder Mensch hat eine Schattenseite, auch der Mobber, sich
hier einmal etwas umschauen, kann durchaus Dynamit sein, wenn
der Mobber mit den Attacken nicht aufhört.
<<<zurück |