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Arbeitsrecht
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei
Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der
strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem
Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen
besonderen Schutz.
Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei
verschiedene Rechtsbereiche: Individual-Arbeitsrecht: Es
regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit
und den Kündigungsschutz Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das
Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als
Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch
Tarifverträge.
Mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B.
Mindestlohn und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch auf neue Probleme,
wie Arbeitnehmerdatenschutz und Mobbing, reagiert das BMAS mit
Vorschlägen zur Modernisierung des Arbeitsrechts.
Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl an weiteren Hilfen & Informationen zum Thema
Arbeitsrecht.
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Arbeitsrecht
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Quelle:
www.fundus.org |
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Grundzüge des
Arbeitsrechts |
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Quelle:
www.volkerthiel.de |
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Arbeitsrecht: Wie
komme ich zu einem Arbeitsvertrag? |
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Quelle:
www.bmas.de |
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Die Kündigung im
Arbeitsrecht |
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Quelle:
www.advocat24.de |
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Buch Empfehlungen
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