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Abmahnung
Gründe
Gründe für eine Abmahnung können zum Beispiel sein: häufiges
Zuspätkommen, Nichteinhalten von Arbeitsanweisungen, das
Nichteinhalten von Rauch- und Alkoholverbot oder Fehlverhalten
gegenüber Arbeitgeber oder Arbeitskollegen.
Formales
Die Abmahnung wird meist schriftlich ausgesprochen, da diese
auch vom Arbeitgeber dazu dienen kann eine Kündigung
vorzubereiten. Auf jeden Fall wird diese immer Ihrer
Personalakte hinzugefügt.
Inhalt
Damit Sie, als Arbeitnehmer, wissen, was Sie falsch gemacht
haben, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Abmahnung genau
beschreiben, wann Sie sich welches Fehlverhalten zu Schulden
kommen lassen haben. Es wird auch immer in einer Abmahnung
stehen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung ausgesprochen
wird.
Wann ist eine Abmahnung nicht angemessen?
Eine Abmahnung ist nicht nur dann nicht angemessen, wenn Ihnen
ein Vorfall zur Last gelegt wird, der sich gar nicht ereignet
hat, sondern auch, wenn die Abmahnung gewisse Formfehler
enthält.
Was tun bei fehlerhafter Abmahnung aufgrund von Formfehlern?
Bei einer Abmahnung, die Formfehler enthält, ist es nicht
ratsam dagegen vorzugehen und Sie sollten die Sache auf sich
beruhen lassen. Möglich wäre eine Gegendarstellung Ihrerseits,
die Sie dann mit in die Personalakte reichen können. Sollten
Sie weitere Schritte gegen die Abmahnung unternehmen, könnte
es passieren, dass Ihr Arbeitgeber dann diesen Formfehler
korrigiert, die Abmahnung trotzdem wirksam ist und Sie sich
damit noch mehr Ärger einfangen.
Was tun bei unberechtigter
Abmahnung?
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Sie können in diesem Fall auch wieder eine
Gegendarstellung mit allein Einzelheiten des Vorfalles aus
Ihrer Sicht schreiben und verlangen, dass diese in Ihre
Personalakte eingefügt wird.
-
Falls Sie in einem Unternehmen arbeiten, dass
einen Betriebsrat hat, können Sie sich an diesen mit der
Bitte wenden, sich mit dem Arbeitgeber auseinanderzusetzen
und darauf zu dringen, dass die Abmahnung aus der
Personalakte wieder entnommen wird.
-
Als letzte Instanz können Sie vor dem
Arbeitsgericht gegen Ihren Arbeitgeber klagen und
beantragen, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte wieder
entfernt wird.
Bevor Sie sich für einen der beiden letzten
aufgeführten Wege entscheiden, sollten Sie sich gründlich
informieren und fachkundige Beratung einholen, da es in
Einzelfällen sehr schwierig ist, gegen eine Abmahnung
vorzugehen, ohne persönlich Schaden zu nehmen.
Bedenken Sie auch, dass Sie mit einer Klage vor dem
Arbeitsgericht das Vertrauensverhältnis zwischen Ihren
Arbeitgeber und Ihnen empfindlich erschüttern können und somit
keine Weiterbeschäftigung mehr möglich sein kann. Eine
Kündigung wäre dann unumgänglich.
Sollten Sie vorhaben an Ihrem Arbeitsplatz weiter zu arbeiten
empfiehlt es sich, lediglich eine Gegendarstellung zu
schreiben, die dann ebenfalls in die Personalakte gereicht
wird. Diese Gegendarstellung sollten Sie aber auch nicht ohne
anwaltliche Hilfe schreiben.
Sollten Sie aber nicht mehr vor haben, bei Ihrem jetzigen
Arbeitgeber weiter beschäftigt zu sein, dann sollten Sie Ihre
Vorgehensweise genau planen, damit er Ihnen kündigt. So können
Sie dann mit anwaltschaftlicher Hilfe zudem noch eine
Abfindung Erstreiten.
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